Es gibt viele Bodenflächen in Naturstein, Keramik – oder Feinsteinzeugfliesen, welche zu glatt sind und nicht den Vorschriften der Trittsicherheit entsprechen.
Hierzu gibt es für die Neuverlegung schon direkt vom Hersteller trittsichere Bodenbeläge mit Prüfzeugnissen. Nicht vom Hersteller behandelte Bodenbeläge können auch noch nach dem Verlegen mit einer flußsäureartigen Flüssigkeit behandelt werden. Hier sollte jedoch schon vor dem Verlegen mit einer behandelten Musterfläche beim entsprechenden Prüf-Institut eine Trittsicherheitsprüfung durchgeführt werden, um sodann von dort ein Prüfzeugnis zu erhalten.
Bei verlegten Böden kann zwar eine Trittsicherheitsbehandlung durchgeführt werden, ein Prüfzeugnis kann hierbei jedoch nicht erstellt werden, da die Flächen in einer 10 Grad Schrägen im Institut geprüft werden und dieses im verlegten Zustand nicht möglich ist. Hier kann nur mit einem Reibgleitwert – Messgerät der Reibgleitwert gemessen werden und dann durch eine Vergleichstabelle die Trittsicherheitsgruppe ermittelt werden. Hierzu gibt es nur Mess-protokolle, welche jedoch von den meisten Behörden und Versicherungen anerkannt werden.
Bei schon verlegten Außenbelägen ist es auch nicht problematisch, eine Trittsicherheit herzustellen, jedoch muß man berücksichtigen, dass bei der Behandlung der Bodenflächen mit Säure Millionen microskopisch kleine wabenförmige Löcher produziert werden. Durch diese Löcher wird der Fuß bei Nässe quasi angesaugt. Bei dem geringsten Frost oder leichtem Schnee wird diese Trittsicherheit jedoch sofort wieder aufgehoben. Ferner kann beim Einsatz falscher z.B. rückfettender oder seifenhaltige Reiniger diese Trittsicherheit im Außenbereich sowie auch im Innenbereich sofort wieder aufgehoben werden. Daher sollten die trittsicherheitsbehandelten Flächen nur mit leicht sauren oder aus Lebensmittelzusatzstoffen hergestellten Reinigern, wie z.B. CPV – Diamantreiniger, gereinigt werden. Diese Reiniger entfetten die Bodenbeläge und halten die Trittsicherheit aufrecht.